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AGB

Hier finden Sie eine Übersicht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurden.

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

  1. Mit der Buchung, die online, mündlich, telefonisch, per Telefax oder per Mail erfolgen kann, bietet der Kunde den Abschluss eines Beherbergungsvertrag verbindlich an. Der Beherbergungsvertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch das Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH zustande.
  2. Vertragspartner sind das Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH gegenüber für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Soweit das Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH im Rahmen des Vertragsverhältnisses Dienstleistungen erbringt, verjähren eventuelle Ansprüche wegen Mängel mit Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, für alle übrigen Ansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate. Vorstehendes gilt nicht im Falle einer Haftung des Hotels für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder groben fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

III. Gutscheine und Mailings

  1. Gutscheine, die vom Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH ausgestellt und versendet wurden, sind wie auf den Gutscheinen beschrieben ausschließlich im Hotel einlösbar. Gutscheine sind nicht mit anderen Gutscheinen, sowie Rabattaktionen kombinierbar, es sei denn, dies wird ausdrücklich auf den Gutscheinen angegeben. Pro Familie und Aufenthalt kann jeweils nur ein Gutschein eingelöst werden. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist generell ausgeschlossen.

  2. Gutscheine unterliegen einer gesetzlichen Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Gutschein, und der Kunde hat kein Recht mehr auf Einlösung.

IV. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Die Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzustellen und die vereinbarte Leistung zu erbringen.
    Die vereinbarte Leistung richtet sich ausschließlich nach der Leistung, die in der Buchungsbestätigung vom Hotel bestätigt ist.
  2. Um die Einhaltung behördlich geforderter, generalpräventiver Maßnahmen zu garantieren, können die vertraglich vereinbarten Leistungen jederzeit einseitig durch das Hotel geändert werden. Hierzu zählen insbesondere Vorschriften zum Tragen von Schutzkleidung in öffentlichen Bereichen, Änderungen des Essens- und Getränkeangebot, Änderungen der Essenszeiten, Änderung und ggf. Ausfall des Angebotes an Dienstleistungen sowie Nutzungseinschränkungen bzgl. der Hotelinfrastruktur. Das Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH muss dem Kunden auf Verlangen nachweisen, dass die einseitigen Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen notwendig sind, um die Einhaltung behördlich geforderter, generalpräventiven Maßnahmen zu garantieren. Einseitige Änderungen der vereinbarten Leistung durch das Hotel haben keinen Einfluss auf den in der Buchungsbestätigung vereinbarten Preis.
  3. Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen und Beschränkungen der Hotelleistungen zu beachten und im Falle von Krankheitssymptomen das Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH unverzüglich zu verständigen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels Feldberger Hof Banhardt GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH an Dritte.
  5. Die mit der Buchungsbestätigung vereinbarten Preise schließen die zum Buchungszeitraum gültige gesetzliche Mehrwertsteurer ein. Sollte die gesetzliche Mehrwertsteuer zwischen Buchungszeitpunkt und Reiseantritt erhöht werden, erhöht sich der Reisepreis entsprechend. Sollte die gesetzliche Mehrwertsteuer zwischen Buchungszeitpunkt und Reiseantritt reduziert werden so reduziert sich der Reisepreis nicht.
  6. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben, sofern eine Anhebung des Preises darauf beruht, dass die zum Betrieb des Hotels notwendigen Unterhaltskosten in den letzten 4 Monaten nach der Buchung gestiegen sind. Die Anhebung darf nur in dem prozentualen Umfang erfolgen, in dem auch die für den Hotelbetrieb notwendigen Unterhaltskosten gestiegen sind.
  7. Die vertraglich vereinbarten Preise können vom Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH, der Anzahl und des Alters der Reiseteilnehmer oder Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH zustimmt.
  8. Für den Aufenthalt ist eine Kurtaxe zu entrichten, die von der Gemeinde Feldberg pro Nacht und pro erwachsenen Gast bzw. pro Kind im Alter von 6 bis 15 Jahren erhoben wird. Unabhängig von den Angaben in der Buchungsbestätigung kann sich die Kurtaxe entsprechend den Vorgaben der Gemeinde ändern und muss vom Gast in der jeweils gültigen Höhe entrichtet werden.
  9. Rechnungen des Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH sind grundsätzlich mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Das Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH berechtig, Verzugszinsen gemäß 288 BGB zu berechnen Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
  10. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Angebote, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  11. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
  12. Für die erste Umbuchung nach rechtlich bestätigter Buchung erheben wir eine Gebühr von 25 Euro. Für jede weitere Umbuchung wird eine Gebühr von 50 Euro berechnet. Voraussetzung für jede Umbuchung ist die Zustimmung der Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH.

V. Rücktritt des Kunden (i.e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzugs des Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
  2. Der Kunde hat das Recht, bis 28 Tage (23:59 Uhr) vor dem Anreisetag vom geschlossenen Vertrag mit dem Hotel zurückzutreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Rücktrittserklärung dem Hotel bis zum 28sten Tag, vor dem Anreisetag in Textform zugeht.
  3. Rücktritt kurzfristiger als 28 Tage vor der Anreise führen zu einer kostenpflichten Stornierung: Dem Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Die Pauschale beträgt 80 % vom gesamten Buchungspreis. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel Feldberger Hof Banhardt entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
  4. Sollte das Hotel Feldberger Hof während des vom Kunden stornierten Aufenthaltes an einzelnen Tagen vollständig ausgebucht sein, so wird der auf die ausgebuchten Tage entfallende, anteilige Reisepreis dem Kunden nicht in Rechnung gestellt und von der vorgenannten Pauschale abgezogen. Voraussetzung ist, dass alle Zimmer der gebuchten Zimmerkategorie ausgebucht sind.
  5. Sollte es dem Kunden aufgrund einer behördlich verfügten, generellen Reisebeschränkung (z.B. im Falle einer Grenzschließung) nicht möglich sein die gebuchte Reise anzutreten, so kann er bis zum Anreisetag gegen Nachweis der Reisebeschränkung kostenfrei stornieren.
  6. Das Hotel empfiehlt dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung inkl. Schutz bei vorzeitiger Abreise (kann bei jedem Versicherer abgeschlossen werden). Partner der Familotel ist die Allianz, hier finden Sie den Link: Reiserücktrittsversicherung Reiserücktrittsversicherung Reiseversicherung - jetzt online abschließen!(allianzdirect.de)

VI. Rücktritt des Hotels

  1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH gesetzten angemessen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht geleistet, so ist das Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Sollte das Hotel aus generalpräventiven Gründen behördlich geschlossen werden fallen keine Stornokosten für den Kunden an.
  2. Das Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH ist berechtig, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    a. höhere Gewalt oder andere vom Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.
    b. Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden.
    c. das Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit und die Gesundheit der anderen Gäste oder auch der Mitarbeiter, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotel Feldberger Hod zuzurechnen ist.
    d. Im Falle einer sichtbaren oder bekannten ansteckenden Krankheit (z.B. Masern, Magen-Darm-Erkrankungen) ist der Gast verpflichtet, das Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH unverzüglich zu informieren und das Hotel sofort zu verlassen. Zeigt ein Reiseteilnehmer Symptome einer ansteckenden Krankheit, muss dies umgehend dem Hotel gemeldet werden.
  3. Das Hotel ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und den Gast des Grundstücks zu verweisen, wenn der Gast eine fällige Rechnung oder Zwischenrechnung nicht bei Fälligkeit begleicht oder eine gem. Ziffer 3. Nr. 6 geforderte Sicherheit nicht geleistet wird. Das Pfandrecht des Hotels gem. § 704 BGB bleibt unberührt.
  4. Bei ONLINE BUCHUNGEN behält sich das Hotel ein 24 stündiges Rücktrittsrecht vor, die automatisch generierte Buchungsbestätigung aus der Online Booking Engine Vioma ist in dieser Frist nicht rechtskräftig.

VII. Nicht Inanspruchnahme der gebuchten Zimmer / Leistungen

  1. Reist der Kunde ohne jegliche Information an das Hotel am vereinbarten Anreisetag nicht bis 23:59 Uhr an, tritt das Hotel automatisch vom Beherbergungsvertrag zurück und kann das Zimmer anderweitig anbieten. Der vereinbarte Reisepreis lt. Reservierungsbestätigung wird sofort zu 100% fällig, es sei denn, dass alle Zimmer der seitens des Gastes gebuchten Kategorie vermietet werden konnten und das Hotel in der gebuchten Kategorie vollständig ausgebucht war In diesem Fall reduziert sich der Reisepreis für jeden Tag der anderweitigen Vermietung um den Betrag, zu dem das Hotel das gebuchte Zimmer anderweitig vermieten konnte.
  2. Das Hotel hat dem Kunden auf sein Verlangen über die Dauer der anderweitigen Vermietung und den erzielten Mietpreis Auskunft zu erteilen. Der Nachweis, dass eine anderweitige Vermietung nicht erfolgte, obliegt dem Gast. Etwaige Irrtümer des Kunden über den vereinbarten Anreisetag sind unbeachtlich, sofern sich dieser eindeutig aus der Buchungsbestätigung ergibt. Voraussetzung ist, dass alle Zimmer der gebuchten Kategorie ausverkauft sind.

VIII. Hausrecht / Schadenersatz

  1. Das Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Hausrecht auszuüben, selbst nach dem Zustandekommen eines Vertrages. Es entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz gegen das Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH, seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungshilfen. Dies gilt nicht im Falle der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

IX. Zahlung – Vorauszahlung

  1. Für die Reservation kann die Vorauszahlung eines Betrages von höchstens 50% des vereinbarten Preises verlangt werden.
  2. Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin geleistet, so entbindet dies den Hotelier unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen.

X. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, außer dieser Anspruch wird in der Buchungsbestätigung explizit erwähnt.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine früherer Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH über ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15:00 Uhr 50% des auf diesen Tag üblichen Mietpreises für das Zimmer in Rechnung stellen, bei einer Nutzung über 15:00 Uhr hinaus 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
  4. Bei Verlust des Zimmerschlüssels wird eine Gebühr von 50€ pro verlorenen Schlüssel erhoben.

XI. Haftung des Hotels

  1. Das Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung, soweit es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) im leistungstypischen Bereich handelt, beschränkt auf Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen zurückzuführen sind; dies gilt nicht im Falle der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH auftreten, wird das Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.000,00, sowie für Geld- und Wertgegenstände bis zu € 750,00. Geld und Wertgegenstände können im Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Haftungsansprüche erlöschen ebenfalls, wenn der Kunde Zimmer- oder Balkontür nicht verschlossen hält und Wertgegenstände aus diesem Grund leicht entwendet werden können.
  3. Für die unbeschränkte Haftung des Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungshilden des Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH.
  5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
  6. Nachrichten, Post- und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
  7. Das Rauchen ist in allen geschlossenen Bereichen des Hotels strengstens untersagt. Im Falle eines Verstoßes berechnet das Hotel eine Gebühr von 250 Euro.
  8. Dasselbe gilt für Manipulieren von Rauchwarnmeldern oder das unbefugte Öffnen von Notfalltüren. Das Hotel behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen, wenn z.B. dem Hotel ein Feuerwahreinsatz in Rechnung gestellt wird oder ein durch unerlaubtes Rauchen entstandener Brandschaden am Hoteleigentum verursacht wurde.
  9. Aus Sicherheitsgründen ist das Laden von Fahrrad-Akkus im gesamten Hotelbereich insbesondere in Hotelzimmern, Treppenhäusern, Fluren und Sanitärbereichen nicht gestattet. Wir weisen darauf hin, dass Schäden, die durch unsachgemäßes Laden verursacht werden, vom Kunden zu ersetzen und dem Hotel in Rechnung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich an die Rezeption, um eine geeignete Lademöglichkeit zu erfragen.

XII. Video-Überwachung

1. Zu ihrer eigenen Sicherheit werden die öffentlichen Bereiche des Hotels Feldberger Hof videoüberwacht.

XIII. Wellness / Massagen / Anwendungen

  1. Die angebotenen Wellnessmassage dienen als rein präventive Maßnahme zur Verhinderung und Vorbeugung von Krankheiten. Sie dienen ausschließlich der Steigerung des Wohlbefindens. Eine Krankheit wird im Rahmen dieser Präventionsleistungen nicht behandelt. Mit Buchung einer Anwendung bestätigen Sie, dass Sie keine ersthaften Erkrankungen haben, welche eine Kontraindikation darstellen.
  2. Termine/Anwendungen können bis zu 48 Stunden vor dem gebuchten Termin kostenfrei storniert werden. Wird eine Anwendung nicht rechtzeitig storniert, behalten wir uns das Recht vor, diese mit 100% zu berechnen. Die Behandlung wird automatisch auf Ihre Zimmerrechnung gebucht (dies gilt auch bei Nichterscheinen).
  3. Wird eine Massage- oder Kosmetikbehandlung über unser Buchungssystem MySpa im Voraus gebucht, gilt die Buchung nur dann als bestätigt, wenn eine schriftliche Bestätigung nach Abschluss des Buchungsprozesses vorliegt. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine garantierte Behandlung, sofern diese Bestätigung nicht vorliegt.

XIV. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  4. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechtschreibfehlern bleibt vorbehalten.
  5. Mündliche Vereinbarungen haben keinen Vorrang vor diesen AGB. Der Kunde trägt die Beweislast für mündliche Absprachen, sofern diese nicht vom Hotel Feldberger Hof Banhardt GmbH schriftlich bestätigt worden sind.
  6. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

XV. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aufenthalte von Influencern


§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Aufenthalte von Influencern (nachfolgend „Influencer AGB“ oder „Bedingungen“) gelten für alle Hotel-Buchungen durch den jeweiligen Influencer bei der Banhardt GmbH, Dr.-Pilet-Spur 1, 79868 Feldberg (nachfolgend: „Auftraggeber“), soweit im jeweiligen Buchungsvertrag ausdrücklich auf diese Bedingungen verwiesen wird.
(2) Diese Bedingungen ergänzen die vorrangigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (nachfolgend „AGB Hotel“), abrufbar unter https://www.feldberger-hof.de/agb.
(3) Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Influencers werden nicht Vertragsbestandteil.

§ 2 Parteien
(1) Beim Auftraggeber handelt es sich um ein familiengeführtes Unternehmen. Es betreibt an seinem Sitz das Hotel „Feldberger Hof“. Der Feldberger Hof ist eines der bundesweit führenden Kinderhotels.
(2) Der Influencer ist als Person des öffentlichen Lebens auf einem oder mehreren sozialen Netzwerken bekannt und nutzt seine starke Präsenz und sein hohes Ansehen bei seinen Followern auch für die Werbung und Vermarktung von Leistungen. Der Influencer bietet eine gesunde Mischung aus Inhalten rund um Lifestyle und familiäre Themen für die Zielgruppe zwischen 25 und 45 Jahren.
(3) Beide Vertragspartner sind Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

§ 3 Verhältnis von Hotelbuchung und Promotionleistungen
(1) Grundlage einer Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Influencer ist eine Hotelzimmerbuchung im Feldberger Hof. Eine Beauftragung des Influencers mit Promotionleistungen ist daher aufschiebend bedingt durch den tatsächlichen Reiseaufenthalt des Influencers im vereinbarten Zeitraum.
(2) Dementgegen steht die Buchung des Hotelzimmers durch den Influencer in keiner Abhängigkeit zu einer etwaigen Unmöglichkeit des Influencers zur Erbringung von Promotionleistungen (Krankheit, technische Probleme etc.).
(3) Endet der Beherbergungsvertrag nach Antritt der Reise vorzeitig, endet gleichzeitig auch der Auftrag über Promotionleistungen. Bis zur Vertragsbeendigung erbrachte Promotionleistungen sind mit dem zeitweisen Aufenthalt entsprechend § 8 Abs. 2 abgegolten. Darüber hinaus entfallen gegenseitige Leistungspflichten.

§ 4 Promotionleistungen und Pflichten des Influencers
(1) Der Influencer wird seine Reichweite auf den vereinbarten Social Media Plattformen nutzen und kurz vor, während und nach dem Aufenthalt im Feldberger Hof mindestens die separat und per E-Mail vereinbarten Promotioninhalte über den Feldberger Hof veröffentlichen.
(2) Der Influencer wird nach besten Kräften positiv über das Hotel Feldberger Hof berichten. Hierzu zählt insbesondere, dass jegliche negative Werbung oder auch sonstige negative Inhalte, gleich welchen Themas, im engeren zeitlichen Zusammenhang (mindestens 3 Wochen vorher bis 3 Wochen nachher) mit dem Aufenthalt unterlassen werden. Dazu zählen auch Negativ-Berichte aus den Bereichen Krankheit, Krieg, Terror, Umwelt und Weltwirtschaft.
(3) Der Influencer wird sich im Vorfeld des Aufenthalts sowohl mit dem ihm übermittelten Briefing des Auftraggebers auseinandersetzen sowie auch sich zusätzlich selbst über den Feldberger Hof informieren (www.feldberger-hof.de). Der Influencer wird insbesondere bei seinen Inhalten und im Hinblick auf seine Zielgruppe berücksichtigen:
- Das überwiegend an wohl-situierte Familien gerichtete hochpreisige Angebot des Feldberger Hof.
- Die Besonderheit der geographischen Lage im Schwarzwald (Deutschland) einschließlich der angebotenen Freizeitmöglichkeiten (Skifahren, Wandern, Wellness etc.).
(4) Rechtswidrige Äußerungen (Beleidigungen, Volksverhetzung etc.) wird der Influencer unterlassen.
(5) Der Influencer wird von ihm gepostete Inhalte mindestens für drei Monate nach Ende des Aufenthalts im Hotel des Auftraggebers auf der jeweiligen Plattform stehen lassen.
(6) Der Influencer wird den Auftraggeber über seine Veröffentlichungen und den Erfolg der Veröffentlichungen innerhalb von 5 Tagen nach seiner Abreise informieren. Hierfür liefert der Influencer dem Auftraggeber in Textform Links der veröffentlichten Inhalte, Screenshots aus den jeweiligen Social-Media-Kanälen, die auch den Kontext und die Reichweite der Inhalte darstellen („Insights“).
(7) Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen ist der Auftraggeber jederzeit berechtigt, vom Influencer die Löschung oder Änderung der veröffentlichten Inhalte zu verlangen. Er ist weiter berechtigt, auf die weitere Leistungserbringung durch den Influencer zu verzichten. In diesem Fall bleibt es bei der Verrechnung von Vergütungsansprüchen nach § 8.
(8) Der Influencer unterliegt, abgesehen von den vertraglichen Pflichten, nicht der Weisung des Auftraggebers.

§ 5 Wahrheitsgemäße Angaben
(1) Der Auftraggeber verlässt sich bei der Auswahl und Beurteilung des Influencers u. a. auf die vorab übermittelten Insights sowie das Media Kit. Insights wird der Influencer über die letzten 30 Tage erheben und wahrheitsgemäß sowie unverfälscht übermitteln. Insbesondere weist der Influencer den Auftraggeber darauf hin, ob und gegebenenfalls welche Gewinnspiele er in den letzten 30 Tagen auf der jeweiligen, vertragsgegenständlichen Plattform durchgeführt hat.
(2) Bei Missbrauch oder Verfälschungen behält sich der Auftraggeber vor, Anzeige zu erstatten und/oder zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

§ 6 Nutzungsrechte
(1) Der Influencer räumt dem Auftraggeber das Recht ein, die auf Plattformen platzierten Inhalte seinerseits zu reposten und somit dauerhaft im Feed oder den sogenannten Story-Highlights oder ähnlichen Kategorien zu speichern. Diese sind dann für Plattform-Nutzer dauerhaft abrufbar.
(2) Darüber hinaus ist der Auftraggeber berechtigt, die im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erstellten Leistungen des Influencers zu seinen eigenen Zwecken, insbesondere zur eigenen Werbung, zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung, Verbreitung, Bearbeitung, Übersetzung, Sendung und jegliche weitere Nutzung der Inhalte off- wie online. Dies gilt auch für Übersetzungen, Umgestaltungen oder andere Bearbeitungen der vereinbarten Leistungen des Influencers.
(3) Soweit für die vorstehenden Nutzungen erforderlich, räumt der Influencer dem Auftraggeber das ausschließliche, unwiderrufliche, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrecht an den Inhalten der Leistungen ein, sofern dieser an den nach § 4 geschuldeten Inhalten der Leistungen ein Urheber-, Leistungs- oder sonstiges Recht erworben hat.
(4) Auf Verlangen des Auftraggebers stellt der Influencer diesem alles zur eben beschriebenen eigenen Nutzung der Leistungen Notwendige zur Verfügung.

§ 7 Rechtliche Anforderungen an Inhalte
(1) Der Influencer ist für die ordnungsgemäße und rechtmäßige Gestaltung der Inhalte (insbesondere nach Strafrecht, Persönlichkeitsrecht, Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Designrecht, Presserecht etc.) und deren Kennzeichnung als Werbung allein verantwortlich und haftet im Innenverhältnis zum Auftraggeber für rechtswidrige Inhalte sowie fehlende oder fehlerhafte Werbekennzeichnungen.
(2) Der Influencer ist verpflichtet, die Verhaltensregeln und inhaltlichen Anforderungen an die Inhalte der jeweils verwendeten Social-Media-Plattformen zu beachten.
(3) Der Influencer achtet besonders darauf, keine Inhalte mit erkennbaren/identifizierbaren Hotelgästen zu veröffentlichen, wenn diese nicht datenschutzkonform und nachweisbar ihr Einverständnis erteilt haben.
(4) Erlangt eine Partei Kenntnis davon, dass durch die bestimmungsgemäße Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag Rechte Dritter verletzt werden, wird sie die andere Partei hierüber unverzüglich informieren. Der Influencer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter und allen hierdurch entstehenden Kosten einschließlich der angemessenen Kosten einer rechtlichen Vertretung auf erstes Anfordern frei. Hierzu stellt der Influencer dem Unternehmen unverzüglich sämtliche zur Rechtsverteidigung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.
(5) Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf der Influencer – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Auftraggebers – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung
a. nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber Änderungen vornehmen, die gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder
b. für den Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

§ 8 Vergütung
(1) Sofern der Influencer während seines Aufenthalts die separat vereinbarten Promotionleistungen erbringt, entfällt die Pflicht zur Entrichtung des vereinbarten Buchungspreises für den Hotelaufenthalt. Hiervon ausgenommen und stets vom Influencer zu bezahlen (sofern nicht per E-Mail anderweitig vereinbart) sind kostenpflichtige Leistungen, wie der Konsum von Alkohol an der Bar, Getränke aus der Minibar im Zimmer, Wellness-Anwendungen.
(2) Die Leistung des Influencers einschließlich der Einräumung von Nutzungsrechten gemäß § 6 ist mit der Befreiung von der Bezahlung des Hotelaufenthalts abgegolten.
(3) Vorstehendes gilt auch bei einer vorzeitigen Abreise des Influencers, sofern er die vereinbarten Leistungen erbringt.
(4) Beide Vertragspartner sind selbst für eine etwaige Abfuhr von sie betreffenden Steuern verantwortlich, insbesondere einer etwaigen Umsatz- sowie Einkommensteuer. Dem Influencer ist bewusst, dass er eine Vergütung möglicherweise auch dann zu versteuern hat, wenn sie gemäß dem vorstehenden Absatz mit dem Hotelpreis verrechnet wird.

§ 9 Verhinderung der Influencers
(1) Im Falle seiner Verhinderung (insbesondere wegen Krankheit) hat der Influencer den Auftraggeber unverzüglich über die wesentlichen Umstände der Verhinderung zu informieren.
(2) Es gelten die Stornoregelungen der AGB Hotel (s.o. § 1 (2)).
(3) Die vertragsgegenständlichen Promotionleistungen können im Falle der Verhinderung des Influencers nicht nachgeholt werden. Ein Grund hierfür ist, dass der Auftraggeber den Zeitpunkt des Aufenthalts des Influencers strategisch vereinbart und dazu Gewinnspiele saisonal mit dem Influencer abstimmt.

§ 10 Haftung und Gewährleistung
(1) Der Auftraggeber haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit sowie
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäftes vorhersehbar und typisch ist.
(3) Darüber hinaus haftet der Auftraggeber nicht.

§ 11 Höhere Gewalt
Die Parteien haften nicht in Fällen höherer Gewalt. Hierunter fallen alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die – soweit sie vorhersehbar gewesen wären – außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen. Dazu zählen insbesondere, aber nicht abschließend folgende Ereignisse:
Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Orkan und Taifun sowie andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe, Erdbeben, Blitzschlag, Lawinen- und Erdrutsche, Feuer, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten (soweit eine solche von der WHO oder einem Ministerium ausgerufen wurde oder durch das Robert-Koch-Institut ein Gefahrenniveau von mindestens »mäßig« festgelegt wurde), Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden- und Regierungsanordnungen, Streiks, Aussperrung, Schäden oder Verhinderungen durch Feuer, extreme Witterungsbedingungen, einschließlich Überschwemmungen, Naturereignisse oder Anordnungen von Aufsichts-, Regierungs- oder überstaatlichen Behörden, Arbeitskämpfe und die Absage oder Verschiebung einer Veranstaltung / Buchung.

§ 12 Geheimhaltung, Mitteilungen
(1) Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen sowie mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen, wie freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
(2) Darüber hinaus vereinbaren die Vertragspartner, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
(3) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Den eingeschalteten Hilfspersonen ist eine entsprechende Geheimhaltungspflicht aufzuerlegen.
(4) Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung zulässig.

§ 13 Schlussbedingungen
(1) Änderungen dieser Vereinbarung müssen in Textform erfolgen. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Formklausel.
(2) Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Freiburg im Breisgau, sofern es sich bei den Vertragspartnern um Kaufleute handelt, der Influencer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat, er seinen ständigen Wohnsitz nach Inkrafttreten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(4) Erfüllungsort für alle Pflichten aus dem Vertrag ist der Sitz des Auftraggebers.

Stand: 26.08.2024

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